Pfarrkirchenrat

Der Pfarrkirchenrat hat in der Pfarre die kirchliche Vermögensverwaltung und die Bauangelegenheiten zu besorgen.

Jährlich ist ein Haushaltsplan zu beschließen, der in der Pfarrkanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Nach Ende eines jeden Jahres hat der Pfarrkirchenrat den Jahresabschluss zu erstellen.

Der Vorsitzende des Pfarrkirchenrats ist der Pfarrer, die Mitglieder wurden per 1. Juni 2022 über seinen Vorschlag durch den Diözesanbischof ernannt. Sie wählten aus ihrer Mitte den Stellvertreter des Vorsitzenden.

 
Die Mitglieder des Pfarrkirchenrats

  • Vorsitzender: Pfarrer Eusebiu Bulai
  • Stellvertreter: Ing. Erich Dorrer
  • Ernst Berger
  • Dr. Wolfgang Brunner
  • Josef Dorn jun.
  • Wolfgang Hawlena
  • Karl Henninger
  • Konrad Müllner
  • Mag. Gerhard Stadler